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Finanzen

Schulvertrag

 

Der Vertrag wird zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Montessori-Verein Unterneukirchen e.V. geschlossen.

Vertragsgegenstand ist die schulische Erziehung und Unterrichtung nach den Grundsätzen von Maria Montessori an der privaten, staatlich genehmigten Montessori–Volksschule Unterneukirchen.

Die Erziehungsberechtigten sind zur Teilnahme an Elternabenden und schulischen Veranstaltungen verpflichtet. Sie müssen sich mit der Montessori – Pädagogik vertraut machen, diese befürworten und unterstützen.

Vertragsdauer ist jeweils 1 Jahr,  vom 1. August eines Jahres bis 31. Juli des Folgejahres.

Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Schuljahresende, bei Übertritt an eine weiterführende Schule verkürzt sich die  Kündigungsfrist auf 4 Wochen.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Schulvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Eintritt des Schülers/der Schülerin gilt eine Probezeit bis zum Schulhalbjahr mit einer

2-wöchigen Kündigungsfrist.

 

Pro Schuljahr sollte jeder Elternteil 20 Arbeitsstunden einbringen.

Falls dies nicht möglich ist, werden pro Stunde 15,- € in Rechnung gestellt.

 

Schulgeld

 

1. Kind:                      1.977,- €       pro Jahr

2. Kind:                      1.403,- €       pro Jahr

jedes weitere:             1.098,- €       pro Jahr

 

Das Schulgeld ist jährlich am 01.08. im Voraus  für das gesamte Schuljahr zu überweisen.

 

Eine  monatliche Zahlungsweise mit einer Zins- und Bearbeitungsgebühr von 10,-€ pro Monat ist möglich. Hierfür genügt ein formloser Antrag.

Abhängig vom Einkommen ist auch eine Schulgeldreduzierung möglich, das notwendige Antragsformular liegt im Schulbüro auf.

Beide Anträge müssen bis 15.06. im Büro abgegeben werden.

 

Seit dem 01.08.2006 gilt eine jährliche dynamische Steigerung des Schulgeldes um 2%, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

 

Schülerbeförderung

 

Kosten für die Schülerbeförderung werden jährlich neu berechnet und pro Fahrschüler umgelegt. Derzeit betragen die Kosten pauschal 130,- € pro Jahr und werden zusammen mit dem Schulgeld am 01.08. fällig.

 

Besonderheiten

 

Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 200,- €  pro Kind erhoben. Bei mehreren Kindern, die im selben Schuljahr eingeschult werden, ist

diese nur einmal fällig.

 

Eine Mitgliedschaft im Trägerverein ist ein wichtiger Bestandteil unserer Elternmitarbeit.

Der jährliche Beitrag beträgt für :

 

Familien                     180,- €

Alleinerziehende      150,- €  

Fördermitglieder        60,- €

 

Dieser Beitrag ist im Januar fällig.

 

Als staatlich genehmigte Privatschule bekommen wir 80% unserer Sachkosten und 60% der Personalkosten von der Regierung von Oberbayern erstattet.

Die Sachkosten werden nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr bezuschusst, wir müssen daher einen Teil unserer Aufwendungen bis zu 2 Jahre im Voraus selbst finanzieren.

Um eine teure Zwischenfinanzierung zu vermeiden, benötigt der Trägerverein eine Finanzierungshilfe der Eltern zur Sicherstellung der Liquidität.

Dieses zinslose Darlehen in Höhe von 500,- € ist pro Familie fällig und wird bei Austritt des letzten Kindes wieder zurückerstattet.